Informationen zu Netzentgelten im Bereich Strom.
Seit dem 1. Januar 2020 übernimmt die LeineNetz GmbH den Netzbetrieb des Stromverteilnetzes im Netzgebiet Neustadt am Rübenberge.
Die LeineNetz GmbH hat ihre endgültigen Netzentgelte STROM gemäß § 17 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zum 1. Januar 2026 neu kalkuliert.
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bereits bis zum 15. Oktober eines Jahres die Bedingungen für den Netzzugang für das Folgejahr im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, besteht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Verpflichtung, die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen.
Am 14. Oktober 2025 hatte die LeineNetz GmbH ihre vorläufigen Netzentgelte für das folgende Kalenderjahr veröffentlicht.
Am 10. Dezember 2025 hat die LeineNetz GmbH nun ihre endgültigen Netzentgelte für das folgende Kalenderjahr veröffentlicht.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese Mitteilung weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgt, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte für das Folgejahr erforderlich wird. Dies ergibt sich insbesondere auch aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte.
Die Höhe der Netzentgelte im Kalenderjahr 2026 entnehmen Sie bitte den nachstehend aufgeführten Preisblättern des Jahres 2026 der LeineNetz GmbH. Die Preisblätter 2026 werden somit - sofern sich bis zum 31. Dezember 2025 keine Änderungen mehr ergeben - Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2026.
Endgültiges Preisblatt STROM 2026
Hier findest du unsere Preisblätter und Informationen für das Jahr 2023
Hier findest du unsere Preisblätter und Informationen für das Jahr 2022
Hier findest du unsere Preisblätter und Informationen für das Jahr 2021
Hier findest du die Preisblätter und Informationen für das Jahr 2020
Anbei findest du das jeweilige Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG):