Häufige Fragen - Smart Meter

Warum gibt es die Digitalisierung in der Messtechnik und die neuen Zähler?

In der Startphase der Energiewende ging es vor allem darum, immer mehr Energie regenerativ, also umweltfreundlich zum Beispiel mit Sonnen- oder Windenergie zu erzeugen. Im nächsten Schritt ist es jetzt unsere Aufgabe, den von vielen einzelnen Erzeugern eingespeisten Strom dorthin zu bringen, wo er auch wirklich gebraucht wird. Und hier kommen die neuen Zähler als wichtiger Baustein der Energiewende ins Spiel. Denn sie helfen, Strom intelligent zu verteilen, Stromflüsse noch effizienter zu steuern – kurz das Stromnetz noch leistungsfähiger zu machen.

 

Wie ist der Einbau der neuen Zähler geregelt, durch ein Gesetz?

Ja, durch das „Messstellenbetriebsgesetz“. Als Teil des „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ ist es am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Im Messstellenbetriebsgesetz hat der Gesetzgeber unter anderem festgelegt,

  • wer zukünftig die Aufgaben des Zählerwesens, im Fachausdruck „den Messstellenbetrieb“, übernimmt,
  • wer bis wann eine moderne Messeinrichtung, also einen digitalen Zähler, oder ein intelligentes Messsystem, auch Smart Meter genannt, erhält,
  • wie hoch die sogenannten Messentgelte, also Gebühren, für die neuen Zähler sein dürfen,
  • und schließlich, welche Datenschutzbestimmungen gelten.

 

Ist der digitale Zähler Pflicht?

Ja, der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder deutsche Haushalt bis 2032 eine moderne Messeinrichtung bekommen soll. Das heißt, dass Tausende Zähler ausgetauscht werden müssen. Deswegen fangen wir jetzt schon damit an und bauen zum Beispiel neue digitale Zähler überall dort ein, wo die Eichfrist eines alten Stromzählers abgelaufen ist und wir den Zähler ohnehin wechseln.

 

Welchen Vorteil bietet der digitale Zähler?

Mit dem digitalen Zähler können Sie Ihren Stromverbrauch besser nachvollziehen. Denn sie können sich mit Ihrer PIN anzeigen lassen, wie viel Strom Sie täglich, wöchentlich, monatlich oder jährlich verbrauchen. So können Sie Energie bewusster einsetzen und letztlich auch Geld sparen. Gut zu wissen: In der Bedienungsanleitung, die Sie erhalten, sind alle Funktionen Ihres digitalen Zählers erklärt. Und natürlich sind auch wir, die Leine Netz GmbH, gern für Sie da, wenn Sie Fragen haben.

 

Warum kommen jetzt Gebühren für den digitalen Zähler?

Auch für Ihren alten mechanisch funktionierenden Zähler, der Name ist Ferraris-Zähler, haben Sie schon sogenannte Messentgelte, also Gebühren gezahlt. Immer wenn wie bei Ihnen letztes Jahr die Eichfrist eines Zählers abgelaufen ist, muss ein neuer eingebaut werden. Das ist gesetzliche Vorschrift. Bei Ihnen haben wir im Zuge des Zählerwechsels gleich einen neuen digitalen Zähler eingebaut. Das ist wirtschaftlich und sinnvoll. Denn das Messstellenbetriebsgesetz sieht vor, dass jeder Haushalt ohnehin einen digitalen Zähler bekommen soll. Bis jetzt haben Sie die Funktionen des digitalen Zählers allerdings noch nicht genutzt. Deswegen haben wir auch bisher keine Gebühren erhoben. Wenn Sie einmal die Bedienungsanleitung und die PIN haben, ändert sich das. Dann können Sie die Funktionen Ihres digitalen Zählers nutzen – und es fallen die gesetzlich festgelegten Gebühren an.

 

Wie hoch sind die Gebühren?

Das sogenannte „Entgelt für den Messstellenbetrieb“, also die Gebühr für digitale Zähler, ist höher als bisher. Denn der Betrieb ist aufwendiger. Für die einzelnen Verbrauchsgruppen gibt es gesetzlich vorgeschriebene Preisobergrenzen. Bei Kunden, die weniger als 6.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen und die einen digitalen Zähler haben, beträgt die Gebühr 20 Euro im Jahr. Mehr dürfen wir, die Leine Netz GmbH, als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber nicht berechnen.

 

Wer kümmert sich um die digitalen Zähler?

Bisher waren für Ihren Zähler je nach Wohnort die Stadtwerke Garbsen oder die Stadtnetze Neustadt zuständig. Mit der Energiewende spielen moderne Zähler eine immer wichtigere Rolle. Deswegen hat der Gesetzgeber festgelegt, dass es einen neuen Zuständigen speziell für das Zählerwesen, auch Messwesen genannt, geben soll: den Messstellenbetreiber.

Diese Rolle des Messstellenbetreibers haben ab Mitte 2019 wir, die Leine Netz GmbH. Wir sind sogar der grundzuständiger Messstellenbetreiber, also automatisch für Sie und alle Angelegenheiten rund um Ihren Zähler, von der Ablesung bis zur Abrechnung und vom Einbau bis zum Ausbau für Sie zuständig.

 

Kann jeder seinen Messstellenbetreiber frei wählen?

Ja, das Messstellenbetriebsgesetz sieht vor, dass jeder Kunde sich seinen Messstellenbetreiber aussuchen und ihn mit dem Einbau, Betrieb und der Wartung seines Zählers beauftragen kann. Gut zu wissen: Frei gewählte Messstellenbetreiber müssen sich, anders als der grundzuständige Messstellenbetreiber, nicht an die gesetzlich festgelegten Preisgrenzen halten.