Die moderne Messeinrichtung
Die moderne Messeinrichtung erledigt prinzipiell das Gleiche wie der analoge Zähler. Sie zählt Ihren Stromverbrauch. Wie der Name schon sagt, geschieht dies allerdings digital, es gibt ein Display, sowie die Möglichkeit, die Messdaten als digitale Daten zur Verfügung zu stellen.
Diese Zähler können Ihren Verbrauch zum Beispiel in Echtzeit anzeigen und für 24 Monate lokal Verbrauchsdaten speichern. Aber keine Sorge: Diese Werte können nur mit einer verschlüsselten PIN abgerufen werden, die eingegeben werden muss. Diese PIN erhalten Sie von uns auf Anfrage.
Letztendlich zählt der digitale Zähler aber genau wie der analoge schlichtweg nur die verbrauchten kWh mit dem Vorteil, dass sie auch digital angezeigt werden können. Die verbreitete Meinung, digitale Zähler würden Daten versenden ist also falsch.
Das intelligente Messsystem
Ein digitaler Stromzähler ist also nicht per se das, was wir heutzutage als „smart“ verstehen. Um sich zu vernetzen und damit smart zu werden braucht er zwei wesentliche Dinge: Ein Kommunikationselement, das die Daten auslesen und versenden und einen Service, der die empfangenen Daten auch anzeigen kann. So werden die Zählerdaten an den Netzbetreiber und den Stromlieferanten automatisch übermittelt. Für die Dateneinsicht des Kunden gibt es eine Schnittstelle für entsprechende Software (Transparenz- und Displaysoftware TRuDI), oder über ein Kundenportal. Die Anmeldedaten für das Kundenportal erhalten Sie von uns auf Anfrage, das Benutzerhandbuch haben wir hier für Sie bereitgestellt.
Für alle Haushalte sind vom Verbrauch unabhängig intelligente Messsysteme dann vorgesehen, wenn dort steuerbare Verbraucher oder eine Erzeugungsanlage betrieben werden. Auch wenn in einem Mehrfamilienhaus nur ein Verbraucher über 6.000 kWh liegt, wird das gesamte Mehrfamilienhaus mit diesen Zählern ausgerüstet. Darüber hinaus kann schon jetzt jeder auf freiwilliger Basis seinen „alten“ Stromzähler gegen ein intelligentes Messsystem austauschen lassen, für einmalig 30 €.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Typ 1 Ladepunkt für Elektromobile, der kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im Sinne des § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung ist, mit Bezugsleitung ab 4,2 kW
Typ 2 Wärmepumpenheizung in Wohn-, Büro- / Aufenthaltsräumen nebst Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z. B. Heizstäbe) mit Leistung pro Anschluss ab 4,2 kW
Typ 3 Anlage zur Raumkühlung (Klimaanlage) in Wohn-, Büro- / Aufenthaltsräumen mit Leistung pro Anschluss ab 4,2 kW
Typ 4 Stromspeicher mit Bezugsleistung ab 4,2 kW
Weitere Informationen zur Steuerung und der Auswahl der Netzentgeltmodelle erhalten Sie hier.
Was bringen intelligente Messsysteme denn jetzt?
Und was ist mit Datenschutz?
Für intelligente Messsysteme gelten höchste Sicherheitsanforderungen. Niemand möchte seine Stromverbrauchsdaten ungesichert in die Öffentlichkeit kommuniziert wissen. Daher wurden politisch sehr viele Maßnahmen getroffen, um Smart-Meter-Daten bestmöglich zu schützen.
Zunächst einmal gilt auf europäische Ebene im Allgemeinen auch für Smart Meter die Datenschutzgrundverordnung, welche die Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelt.
Auf nationaler Ebene gibt es zudem in Deutschland ein entsprechendes Regelwerk. Gesetzliche Grundlage für den Einsatz von intelligenten Messsystemen ist das Messstellenbetriebsgesetz. Es beinhaltet genaue Regelungen zur datenschutzkonformen, anonymisierten sowie pseudonymisierten Ausgestaltung von Smart Metering. Diese strengen Vorgaben sind darauf ausgelegt, datenschutzrechtliche Risiken im Rahmen von Smart Metering auszuschließen.
Zusammenfassung
Insgesamt ist ein intelligentes Messsystem für alle interessant, die in Zukunft vielleicht von günstigeren flexiblen Stromtarifen profitieren möchten. Ob sich die Anschaffung schon jetzt auf freiwilliger Basis lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Treten Sie mit unserem Metering-Team der LeineNetz GmbH in Kontakt unter metering@leinenetz.de