Öffentliche Bekanntmachung des Netzbetreiberwechsels

Öffentliche Bekanntmachung nach § 25 Abs. 2 NDAV über den Wechsel des Gasnetzbetreibers in den Gemeinden Neustadt a. Rbge. und Garbsen

Die LeineNetz GmbH übernimmt zum 01.01.2020 von der Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG und der Gasversorgung Garbsen GmbH die Funktion des Gasnetzbetreibers in den Gemeinden Neustadt a. Rbge. und Garbsen. Die LeineNetz GmbH tritt damit nach § 25 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) vom 01.11.2006 an Stelle der Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG und der Gasversorgung Garbsen GmbH in die sich aus den Netzanschlussverhältnissen nach der NDAV ergebenden Rechte und Pflichten ein.

Die Vertragsbedingungen bleiben inhaltlich unverändert. Die Energielieferverhältnisse verbleiben bei den bisherigen Lieferanten und werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.

Für Kunden der Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG und der Gasversorgung Garbsen GmbH ändert sich neben den oben aufgeführten Formalien nichts. Auch die Störungsnummern und Erreichbarkeiten bleiben unverändert.

Öffentliche Bekanntmachung nach § 25 Abs. 2 NAV über den Wechsel des Stromnetzbetreibers in den Gemeinden Neustadt a. Rbge. und Garbsen

Die LeineNetz GmbH übernimmt zum 01.01.2020 von der Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG und der Stromversorgung Stadtwerke Garbsen GmbH & Co. die Funktion des Stromnetzbetreibers in den Gemeinden Neustadt a. Rbge. und Garbsen. Die LeineNetz GmbH tritt damit nach § 25 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) vom 01.11.2006 an Stelle der Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG und der Stromversorgung Stadtwerke Garbsen GmbH & Co. in die sich aus den Netzanschlussverhältnissen nach der NAV ergebenden Rechte und Pflichten ein.

Die Vertragsbedingungen bleiben inhaltlich unverändert. Die Energielieferverhältnisse verbleiben bei den bisherigen Lieferanten und werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.

Für Kunden der Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG und der Stromversorgung Stadtwerke Garbsen GmbH & Co. ändert sich neben den oben aufgeführten Formalien nichts. Auch die Störungsnummern und Erreichbarkeiten bleiben unverändert.